Anzeige vorübergehendes Gaststättengewerbe
Allgemeine Informationen
Der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes ist mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde unter Verwendung dieses Vordruckes schriftlich anzuzeigen.
Ansprechpartner
BürgerserviceFrau Schlicke-Backhauß
(03423) 662 337
Frau Beyrich
Torgauer Straße 38
04838 Eilenburg
(03423) 662 336
Formulare
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