Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Hochwasser

Information vom 28.11.2014

Frist für die Antragstellung auf Fördermittel zur Schadensbeseitigung nach
RL Hochwasserschäden 2013 läuft ab

 

Aus aktuellem Anlass wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass am 31.12.2014 für vom Hochwasser 2013 betroffene Unternehmen, Private und Vereine die Antragsfrist auf Fördermittel zur Schadensbeseitigung endet.

Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Fördermittel bis 31.12.2014 bei der Bewilligungsstelle (Sächsische Aufbaubank - SAB) vorliegen müssen. Für alle Anträge, die nach dem 31.12.2014 bei der SAB eingehen, besteht gemäß RL Hochwasserschäden 2013 keine Zuwendungsfähigkeit.

Die „Bestätigung der Gemeinde“ kann nur noch bis zum 23.12.2014 im Verwaltungsverband Eilenburg-West während der Öffnungszeiten ausgestellt werden. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin (Tel.: 03423/662 343). In der Zeit vom 24.12.2014 bis 01.01.2014 ist der Verwaltungsverband Eilenburg-West geschlossen. In dieser Zeit eingehende Anträge können daher nicht an die SAB weitergeleitet werden. Wir bitten um Beachtung.

Nach dem 23.12.2014 sollten die Anträge zur Fristwahrung (auch ohne Bestätigung durch die Gemeinde) vom Antragsteller unmittelbar zur SAB gesandt oder gebracht werden.

 

Eilenburg, den 28.11.2014

___________________________________________________________________________

Information vom 17.11.2014

Die Diakonie Katastrophenhilfe unterstützt Menschen nach dem Juni-Hochwasser 2013

 

Die Diakonie Katastrophenhilfe unterstützt gemeinsam mit der Diakonie Sachsen Menschen durch Spendenmittel bei Beratung und Wiederaufbau nach dem Juni-Hochwasser 2013. Betroffene Privatpersonen und Selbständige können Spendenmittel beantragen. Die Mitarbeiter eines Mobilen Teams vor Ort beraten Betroffene rund um das Thema Wiederaufbau und helfen, bürokratische Hürden zu bewältigen.

 

Folgende Möglichkeiten zur Unterstützung bietet die Diakonie Katastrophenhilfe:

 

●         Beratung zum Wiederaufbau für Wohneigentümer, Vermieter, Kleingewerbe, Vereine

●         Unterstützung bei Antragstellung und Verwendungsnachweiserstellung für SAB

●         Spenden zur Erbringung des Eigenanteils bei SAB-Förderung

●         Ergänzende Hilfe für Inventarschäden

●         Unterstützung auch bei Schäden unter 5000€ sowie bei präventiven Schutzmaßnahmen

 

Bitte beachten Sie den Stichtag für die Erstbeantragung bei der SAB 31.12.2014

 

Kontaktadresse                                                                                 Fluthilfebüro Magdeburg

Manuela Herrmann                                                                           Mittagstraße 15

Diakonisches Werk der                                                                    39124 Magdeburg

Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e.V.                                          Tel.: 0391-40 82 97 0

Projektassistenz Fluthilfe 2013                                                        

Obere Bergstraße 1

01445 Radebeul

Telefon 0351 8315 128

Fax      0351 8315 3128

 Mail:

___________________________________________________________________________

 

Information vom 15.10.2014

Hochwasser 2013 - Frist für Fördermittelanträge zur Schadensbeseitigung läuft ab

 

Vom Hochwasser 2013 betroffene Unternehmen (auch Land- und Fortwirtschaft und Binnenfischerei) sowie Private, Vereine und Kirchen können für durch das Hochwasser entstandene Schäden bzw. den Wiederaufbau beschädigter Gebäude Fördermittel bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen. Hierfür bedarf es der Bestätigung durch die Gemeinde.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Antragsteller ihre –teilweise sehr umfangreichen- Antragsunterlagen rechtzeitig zusammenstellen und fristgerecht bei der SAB einreichen sollten. Die Anträge auf Zuwendungen müssen bis zum 31.12.2014 bei der SAB eingegangen sein. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Anträge bei dem Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg zwecks Bestätigung der Gemeinde einzureichen

Bitte beachten Sie, dass die Anträge für die Einhaltung der Frist bei der SAB bis spätestens am 30.11.2014  bei dem Verwaltungsverband Eilenburg West eingegangen sein müssen. Für Anträge, die nach dem 30.11.2014 beim Verwaltungsverband Eilenburg-West eingehen, kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese fristgerecht bis zum 31.12.2014 an die SAB weitergeleitet werden. In diesen Fällen ist durch die Antragssteller selbst sicher zu stellen, dass die Anträge bis zum 31.12.2014 bei der SAB eingehen.

Nähere Informationen zum Antragsverfahren finden sie im Internet auf der Web-Seite der SAB (www.sab.sachsen.de) und nachfolgend.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Verwaltungsverband vom 24.12.2014 bis 01.01.2014 geschlossen ist. In dieser Zeit können eingehende Fördermittelanträge ausdrücklich nicht an die SAB weitergeleitet werden.

___________________________________________________________________________

Information vom 19.03.2014

Beratungsteams im Auftrag des DRK für Hochwasserfragen unterwegs

 

Seit September sind Beratungsteams des Deutschen Roten Kreuz in der Region Sachsen unterwegs.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und informieren Betroffene zu allen Fragen in Zusammenhang mit dem Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe Juni 2013 vor Ort. Neben der Hilfe bei der Antragstellung auf Spendenmittel (geschädigter Hausrat und Wiederaufbau selbstgenutzes Wohneigentum) unterstützen sie auch bei Fragestellungen zur Beantragung staatlicher Mittel bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

Vom Hochwasser betroffene Einwohner können das Angebot der Beratungsteams kostenfrei in Anspruch nehmen und sich Informationen rund um das Thema Hochwasser 2013 sowie Fördermöglichkeiten bei den DRK-Mitarbeiter/innen einholen.

Kontaktieren Sie  uns über den Landesverband Sachsen e.V.  beim

Arbeitsstab Hochwasser

Telefon: 0351 – 4 67 80

E-Mail:

___________________________________________________________________________

 

Information vom 29.08.2013

für die betroffenen Grundstückseigentümer im Flutgebiet

 

Am 10.09.2013 um 19:30 fiindet in der Kirche in Niederglaucha, Kirchweg 10 eine [Einwohnerversammlung zum Thema Hochwasserschutz] statt.

___________________________________________________________________________

 

 

Informationen vom 26.08.2013

für die betroffenen Grundstückseigentümer im Flutgebiet

 

  • Sperrung der B 107 / Baußmaßnahme der LTV
    Die Sperrung dauert noch an, eine halbseitige Öffnung ist vorerst noch nicht absehbar.

 

  • Bauschutt, Schadstoffe

    Die Gemeinde Zschepplin weist darauf hin, dass die Sonder-Sperrmüllaktionen in den betroffenen Ortsteilen Glaucha, Hohenprießnitz und Zschepplin im Zusammenhang mit dem Hochwasser abgeschlossen sind. Die Anwohner werden gebeten, den auf ihren Grundstücken anfallenden Bauschutt selbst zu entsorgen. Dies gilt auch für den Bauschutt, der bereits außerhalb der Grundstücke abgelagert wurde.

    Weiterhin werden die Anwohner gebeten, Schadstoffe (Öle, Lacke, Farben etc.), die vor den Grundstücken abgelagert wurden ordnungsgemäß zu entsorgen (Schadstoffmobil). Das Schadstoffmobil wird am 27.11.2013 in der Gemeinde sein. Die genauen Uhrzeiten können dem Abfallkalender entnommen werden. Bis dahin sind die Abfälle innerhalb des Grundstücks zu lagern.

 

  • Fördermittel der SAB zum Wiederaufbau.

    Aktuelle Informationen zu den Fördermitteln der Sächsischen Aufbaubank (SAB) finden Sie auf der Internetseite des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West (www.vv-eilenburg-west.de) unter der Rubrik „Hochwasser 2013 / Aufbauhilfen“. Hier finden Sie die aktuelle Fördermittelrichtlinie sowie einen Link zur Internetseite der SAB mit ausführlichen Informationen.

    Durch den Verwaltungsverband wird bestätigt, dass sich das Grundstück in der Gebietskulisse des Juni-Hochwassers befindet. Hierfür ist der gesonderte Vordruck (SAB-Vordruck 68025) einzureichen (Achtung - neu).  Der Verwaltungsverband leitet die eingereichten Anträge an die zuständigen Stellen weiter.  Für unvollständig ausgefüllte oder eingereichte Unterlagen können wir keine Haftung übernehmen

     

    Bitte haben Sie Verständnis, dass durch den Verwaltungsverband keine Beratung zum Ausfüllen der Anträge erfolgen kann. Bei Fragen zu den Anträgen und der Fördermittelrichtlinie wenden Sie sich bitte an das Regionalbüro der Sächsischen Aufbaubank in Torgau oder an die Sächsische Aufbaubank.

    Bei Fragen zu den Anträgen und Förderrichtlinien wenden Sie sich bitte an das Regionalbüro der SAB im Schloss Hartenfels (Schlossstraße 27) in Torgau. Dies ist wöchentlich am Montag und am Dienstag besetzt. Hier können Bürger und Unternehmen eine Einzelberatung erhalten, um vorherige Terminabstimmung wird gebeten. Auch die Förderanträge werden hier entgegengenommen.

    Telefon: 0 34 21 / 7 58 77 00

    E-Mail:

    Weiterhin hat die SAB angeboten bei Bedarf nochmals eine Beratung vor Ort in Glaucha zu organisieren. Sollte hierfür Bedarf bestehen, melden Sie diesen bitte per E-Mail an oder telefonisch beim Verwaltungsverband Eilenburg-West unter 03423 / 662 298. Sollten genügend Anfragen vorliegen, würde die Gemeinde sich um einen weiteren Beratungstermin der SAB in Glaucha bemühen.

    Bei Problemen oder Verzögerungen bei der Bearbeitung der Fördermittelanträge durch die SAB bitten wir Sie ebenfalls um rechtzeitige Information per E-Mail ( ) oder telefonisch beim Verwaltungsverband unter 03423 / 662 298. Die Gemeinde möchte gemeinsam mit dem Wiederaufbaustab im Landratsamt Nordsachsen dafür Sorge tragen, dass die Fördermittelanträge ohne große Verzögerungen bearbeitet werden.

    Das Bürgerberatungsteam des Landkreises

    Die hier eingesetzten Mitarbeiter befassen sich mit den Anfragen der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereinen und Kommunen; informieren und beraten über die mit dem Aufbau im Zusammenhang zu betrachtenden Themen.
    Erreichbarkeit:
    Tel.: 034202/9885555 oder -5556
    Email: 
     oder 
     
  • Härtefälle

    Durch das Landratsamt Nordsachsen wurde nochmals darauf hingewiesen, dass sich Betroffene, bei denen es zu Härtefällen im Zusammenhang mit der Finanzierung und Bewältigung der Hochwasserschäden kommt, vertrauensvoll bei der Gemeinde (Gemeindeamt oder Verwaltungsverband Eilenburg-West) melden sollen. Die Gemeinde (oder der Verwaltungsverband) wird diese Anfragen an die zuständigen Stellen des Landratsamtes weiterleiten.Die zuständige Stelle des Landratsamtes prüft dann, ob Hilfen z.B. aus Spendenmitteln des Land-kreises bereitgestellt werden können.

 

___________________________________________________________________________

 

Informationen vom 19.07.2013

für die betroffenen Grundstückseigentümer im Flutgebiet

 

  • Aufbauhilfe für Private,  Vereine und Unternehmen

          Seit 16.07.2013 können Fördermittel zum Wiederaufbau beantragt 
          werden. Informationen und Fördermittelanträge werden ab dem
          22.07.2013 durch die Gemeinde verteilt. Weitere Hinweise finden Sie
          im Internet auf der Seite des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West

          (www.vv-eilenburg-west.de)unter der Rubrik „Hochwasser 2013 – 
          Aufbauhilfe“.

Bitte beachten Sie auch die Termine für die Informationsveranstaltungen der SAB!

 

  • Informationsveranstaltung
    Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet für die Gemeinde Zschepplin
     
      Termin: 25.07.2013    in der Zeit von 14 bis 18 Uhr
      Ort:

    Gemeindehaus / Jugendclub Glaucha

    Ringstraße 9

    04838 Zschepplin OT Glaucha







    eine kostenlose Informationsveranstaltung für vom Hochwasser betroffenen Bürger an. Es werden u.a. Fragen zum Thema Versicherungsschutz, Kredit und staatliche Förderung, Reiserecht sowie bautechnische Fragen zum Thema Feuchteschäden beantwortet werden können.
    Termine für diese Veranstaltung können noch telefonisch am 22.07.2013 und 23.07.2013 unter der Rufnummer 03423 / 600 886 zu den Öffnungszeiten (Mo, Do, Fr jeweils von 8:00 bis 12:00 Uhr und Die in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) abgestimmt werden.

 

  • Sperrung der B 107 / Baußmaßnahme der LTV
    Im Bereich der B 107 hat die Baumaßnahme der LTV begonnen. Im Bereich der B107 wird der Deich durch Spundwände verstärkt.
    Die B 107 bleibt wegen der Baustelle bis zum Ferienende (23.08.2013) voll gesperrt.
    Ab dem 26.08.2013 soll die B107 halbseitig befahrbar (mit Ampelregelung) sein.
    Am Ende der Baumaßnahme erfolgt nochmals eine kurze Vollsperrungsphase, in welcher die Asphaltschicht der B 107 fertiggestellt wird.

 

  • Umgang mit Lebensmitteln sowie Obst und Gemüse aus Hausgärten
    Aufgrund von Nachfragen geben wir nachfolgend nochmals Hinweise des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zum Umgang mit Lebensmitteln sowie Obst und Gemüse aus Hausgärten in Hochwassergebieten.
    • Umgehende Entsorgung von durchfeuchteten, kontaminierten Lebensmitteln.
    • Alles Obst und Gemüse, welches mit Überschwemmungswasser in Kontakt gekommen ist, vernichten, auf keinen Fall essen.
    • Entsorgung von Gemüse und erdnahem Obst aus dem überschwemmten Garten durch Untergraben bzw. Kompostieren.
    • Gartenbesitzer  sollten daran denken, dass Wasser aus Teichen und Bächen nach einer Überschwemmung für die Bewässerung von Gemüse, Feldfrüchten, Obst u. ä. nicht uneingeschränkt geeignet ist.
    • Überflutete Gärten möglichst schnell umgraben, zunächst sensible Bereiche wie Hof- und Vorgärten, später den gesamten Garten. Damit ist gleichzeitig die Geruchsbelästigung gemindert

Weitere Informationen erhalten Sie ab der im Internet auf der Seite des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West (www.vv-eilenburg-west.de) unter der Rubrik „Hochwasser 2013“ oder auf der Seite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (www.sms.sachsen.de).

 

 

Antrag an

Kontakt für Anfragen bzw. Bestätigung

Diakonie

Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V.

Fluthilfeantrag – Frau Hesse

Merseburger Straße 44

06110 Halle

Herr Frieder Weigmann

Tel.: 0345 / 1 22 991 40

Mobil: 0172 / 3 77 80 93

ASB

Arbeiter-Samariter-Bund

Landesverband Sachsen e.V.

Am Brauhaus 8

01099 Dresden

 

 

Tel.: 03 51 / 4 26 96-0

Anlage „Bestätigung durch den örtlichen ASB“:

vorheriger Terminabsprache

ASB Eilenburg

Röberstraße 14

04838 Eilenburg

Tel.: 0 34 23 / 60 54 31

DRK

DRK Landesverband Sachsen e.V.

Arbeitsstab Hochwasser

Bremer Str. 10d

01067 Dresden

Frau Jähnichen Tel.: 0351 4333949

AWO

AWO Kreisverband Nordsachsen e.V.

Sandstr. 5

04849 Bad Düben

Telefon: 03 42 43 - 3 35 20

Fax: 03 42 43 - 3 35 28

E-Mail:

Web: www.awo-nordsachsen.de

 

  • Hilfen der AWO – Geschäftsstelle , Sandstraße 5
    Auf Nachfrage bei der AWO haben wir erfahren, dass die AWO allen Verwaltungen, die sich in der Nähe befinden, Hilfe angeboten hat. Allerdings wurde für unsere Region das Bürgerbüro der Stadt Eilenburg angemailt. Daher konnte die Gemeinde Zschepplin bislang keine Informationen haben. Wir bitten das Kommunikationsproblem zu entschuldigen.

         Zur Zeit bietet die AWO gegen Vorlage der Bescheinigungen 
         folgende  Hilfen an:

         -Gutscheine im Wert von 30,00 Euro der Fa. Deichmann (nur so lange 
          der Vorrat reicht),
         -Kostenfreie Ferienlagerplätze für Kinder, deren Familien vom 
          Hochwasser betroffen waren/sind,

         -Spendenanträge an den AWO Landesverband Sachsen.

Die Spendenanträge können alle Privatpersonen stellen. Die Gutscheine erhalten alle Personen, die nachweislich in einem betroffenen Haushalt leben. Die Spendenanträge können in der Geschäftsstelle der AWO Bad Düben (Sandstr. 5) abgegeben werden.

 

  • Aktuelle Informationen
    Aktuelle Informationen zu Spenden, Gutscheinen etc. werden in den Schaukästen der Gemeinde ausgehängt und auf der Internetseite des Verwaltungsverbandes (www.vv-eilenburg-west.de) veröffentlicht.

 

Eilenburg, den 19.07.2013

 

___________________________________________________________________________

 

 

Information vom 18.06.2013

für die betroffenen Grundstückseigentümer im Flutgebiet

 

Das Trinkwasser - Abkochgebot ist aufgehoben.

 

___________________________________________________________________________

 

 

Informationen vom 11.06.2013

für die betroffenen Grundstückseigentümer im Flutgebiet

 

  • Der Katastrophenalarm für den Bereich Mulde im Landkreis Nordsachsen wurde heute mit Wirkung zum 11.06.2013 um 12.00 Uhr aufgehoben.

 

  • Mit Aufhebung des Katastrophenalarms wird das Feuerwehrgerätehaus in Hohenprießnitz nicht mehr rund um die Uhr besetzt sein. Die weiteren Aufräumarbeiten werden im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg gemeinsam mit der Feuerwehr koordiniert.
  • Für Fragen oder weitere Informationen können Sie sich weiterhin an das Bürgertelefon wenden.
    Bürgertelefon: 0152 - 51 37 37 92

 

  • Klärgruben sind eigenständig durch den Grundstückseigentümer zu entleeren. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. Für die Entleerung wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Abwasserentsorger:

    Gemeinde Zschepplin - OT Oberglaucha, Niederglaucha und Hohenprießnitz:
    è Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide (ZAWDH)
    Firma Remondis Tel: 03423 / 690 130

    Gemeinde Zschepplin - OT Zschepplin:
    è AZV „Mittlere Mulde“; Tel: 03423 / 6 88 68 15

    Gemeinde Jesewitz – OT Kossen und Groitzsch:
    è Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL);
    Firma Alba Oschatz GmbH, Tel.: 034261 / 4 80 13

 

  • Anträge auf Soforthilfen können im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg abgegeben werden. Bei Fragen zur Soforthilfe wenden Sie sich an Frau Köth, Tel.: 03423 / 662 298

 

  • Informationen des Gesundheitsamtes
    Schutzmaßnahmen nach dem Wasserabfluss infolge Hochwasser/Überschwemmung

    Die größten hygienischen Probleme ergeben sich nach einer Überschwemmung, bei den Aufräumarbeiten in privaten und gewerblichen Bereichen.
    Vorsorglich weist das Gesundheitsamt auf Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Vermeidung von Infektionsgefahren beim Umgang mit Lebensmitteln auf folgendes hin:
    • Umgehende Entsorgung von durchfeuchteten, kontaminierten Lebensmitteln.
    • Keine überängstliche Bevorratung von Lebensmitteln (Gefahr von Schimmelbefall u.ä.).
    • Für alle Reinigungsarbeiten Wasser aus dem zentralen Trinkwassernetz verwenden.
    • Konserven sind vor dem Öffnen gründlich zu reinigen.
    • Alles Obst und Gemüse, welches mit Überschwemmungswasser in Kontakt gekommen ist, vernichten, auf keinen Fall essen.
    • Entsorgung von Gemüse und erdnahem Obst aus dem überschwemmten Garten durch Untergraben bzw. Kompostieren.
    • strikte Einhaltung der allgemein empfohlenen hygienischen Maßnahmen, wie gründliches Händewaschen besonders nach Aufräumarbeiten und vor der Zubereitung und dem Verzehr von Lebensmitteln.
    • Kein Verzehr von Lebensmitteln, während der Aufräumarbeiten vor Ort.
    • Betroffene Arbeitsflächen mit klarem Wasser reinigen. Geschirr, das mit Überschwemmungswasser in Berührung gekommen ist, erst nach gründlicher Reinigung wieder benutzen.
    • Beim Auftreten von Krankheitszeichen, insbesondere Durchfall, Erbrechen, Fieber sowie bei Verletzungen ist ein Arzt aufzusuchen.
    • Gartenbesitzer sollten daran denken, dass Wasser aus Teichen und Bächen nach einer Überschwemmung für die Bewässerung von Gemüse, Feldfrüchten, Obst u. ä. nicht uneingeschränkt geeignet ist.

 
Weitere allgemeine hygienische Hinweise, Hinweise zur Müll- und Fäkalienentsorgung sowie zur Medizinischen Versorgung sind unter www.sms.sachsen.de zu finden.

 

____________________________________________________________________________

 

 

Information vom 10.06.2013

für die betroffenen Grundstückseigentümer im Flutgebiet
 

  • ACHTUNG TRINKWASSER ABKOCHEN!
    Nach der Überflutung in der letzten Woche in der letzten Woche konnte am Sonntagnachmittag das Wasserwerk in Wedelwitz wieder in Betrieb genommen werden. Aufgrund der flutbedingt gegenwärtig noch stark schwankenden Rohwasserqualität wird dem Wasser derzeit vorsorglich eine erhöhte Menge Desinfektionsmittel zudosiert. Als weitere Vorbeugemaßnahme ist das Wasser zusätzlich im Haushalt vor dem Gebrauch 10 Minuten abzukochen.
    Das Abkochgebot ist bis auf Widerruf zunächst mindestens bis zum 13.06.2013 einzuhalten und gilt für folgende Orte und Ortsteile:
    Gemeinde Jesewitz Ortsteile Groitzsch, Wölpern, Gallen, Bötzen, Weltewitz, Jesewitz und Gordemitz
    Stadt Eilenburg im Gebiet westlich der Mulde (Eilenburg Stadt, Eilenburg Berg), Ortsteile Hainichen und Wedelwitz
    Weitere Informationen: Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen, Winkelstraße 1, 04838 Eilenburg; Herr Jahn – Tel.: 03423 / 68 55 43

              [Abkochgebot Trinkwasser]

 

  • Achtung geänderte Öffnungszeiten Verwaltungsverband Eilenburg-West:
    Aufgrund der aktuellen Situation der Auswirkungen des Hochwassers gelten vorerst bis 02.08.2013  geänderte Öffnungszeiten für den Verwaltungsverband Eilenburg-West:
     
    Montag: geschlossen
    Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
    Mittwoch: geschlossen
    Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
    Freitag: geschlossen

    Wir bitten alle Bürger um Verständnis, dass nur dringende Angelegenheiten bearbeitet werden können. Vorrangige Dringlichkeit haben alle Belange, welche mit den Hochwasserschäden zusammenhängen.

 

 

  • Soforthilfe zur finanziellen Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Einwohner:
    • Die Soforthilfe ist für Personen, die mit ihrem 1. Wohnsitz in dem betroffenen Gebiet gemeldet sind und deren selbstgenutzter Wohnraum geschädigt ist.
    • Eine Schädigung liegt vor, wenn mindestens teilweise das Erdgeschoss oder höher liegende Etagen in Wohngebäuden durch Oberflächenwasser überflutet wurden und hierdurch Sachschäden entstanden sind.
    • NEU: Die Soforthilfe wird auch gewährt, bei Schäden in Wohnräumen, die sich im Kellergeschoss befinden. Wohnräume sind insbesondere Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer. Voraussetzung: Der Schaden ist nicht auf Druckwasser oder eindringendes Grundwasser zurückzuführen. Das Hochwasser muss über das Erdgeschoss in das Gebäude eingedrungen und in den Keller gelaufen sein.
    • Als Soforthilfe werden einmalig je betroffenen Erwachsenen 400,00 Euro und je betroffenen minderjährigen Kind 250,00 Euro gezahlt. Pro Haushalt werden maximal 2.000,00 Euro ausgezahlt.
    • Die Anträge auf die Soforthilfe werden vor Ort verteilt.
    • Die Anträge werden umgehend bearbeitet. Die Auszahlung erfolgt ab Dienstag, den 11.06.2013 mittels Überweisung.
    • Die Anträge können im Gemeindeamt Jesewitz (Alte Dorfstraße 1), im Gemeinde Zschepplin (Bahnhofstraße 1, OT Naundorf), im Feuerwehrgerätehaus Hohenprießnitz (Noitzscher Straße 1a) oder im Verwaltungsverband Eilenburg-West (Maxim-Gorki-Platz 1 in Eilenburg) abgegeben werden.

 

  • Die Soforthilfe für Unternehmen, denen durch das Hochwasser ein Schaden an Gebäuden, Grundstücken, Anlag- oder Umlaufvermögen entstanden ist, kann bis 25.06.2013 beantragt werden. Beachten Sie bitte die Hinweise auf Amt24.

          Anträge und Erläuterungen             

 

  • Der Schülerverkehr in Richtung Eilenburg, Hohenprießnitz und Bad Düben ist abgesichert.

 

  • Die B107 zwischen Niederglaucha und Wellaune ist bis auf weiteres wegen Straßenschäden durch das Hochwasser gesperrt.

 

  • Die Telefonleitung zwischen Niederglaucha und Wellaune wurde durch den Deichbruch an der B107 zerstört. Deswegen funktionieren die Festnetztelefone in den Orten Nieder- und Oberglaucha gegenwärtig nicht. Die Telekom prüft, ob die Leitungen kurzfristig wiederhergestellt werden kann.

 

  • Die Stromversorgung wurde durch die MITNETZ Strom weitestgehend wieder sichergestellt. Bitte beachten Sie die Hinweise der [MITNETZ Strom] bezüglich der Wiederinbetriebnahme der Stromversorgung für Ihre Gebäude.

 

  • Die Informationsveranstaltung des Zweckverbandes Abwassergruppe Dübener Heide (ZAWDH) am Dienstag, den 11.06.2013 fällt aus. Ein neuer Termin wird bekanntgegeben.

 

  • Die Kita in Glaucha hat wieder geöffnet. Die Außenanlage wurde vom THW vom Schwemmgut bereinigt. VIELEN DANK AN DAS THW!

 

  • Das Betreten der Grundstücke und Gebäude erfolgt auf eigene Gefahr

 

  • Sachverständige vom Bauordnungsamt des Landratsamtes Nordsachsen stehen bereit, um die Standsicherheit von den betroffenen Gebäuden nach Rückgang des Wassers zu beurteilen. Bitte beachten Sie die Hinweise der Sachverständigen. Informationen erhalten Sie auch vom Bauordnungsamt des Landkreises Nordsachsen;               Tel: 0 34 23 / 70 97 0

 

  • Wenn akute Schäden an Gebäuden festgestellt werden und/oder Zweifel an der Standsicherheit bestehen, wenden Sie sich bitte an das Bauordnungsamt oder an das Bürgertelefon zu informieren, so dass ein Gutachter angefordert werden kann.

 

  • Sandsäcke und Sand können behalten werden – ansonsten die Sandsäcke bitte an die Straße bzw. vor das Grundstück legen (Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass die Straße frei bleibt und ungehindert befahrbar ist.)

 

  • Vom Hochwasser beschädigte Gegenstände in den Gebäuden, die entsorgt werden sollen, sowie Müll und Abfälle sind am Straßenrand abzulagern.
    (Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass die Straße frei bleibt und ungehindert befahrbar ist.)
    Wenn möglich: Bitte Sondermüll (Altöl, Farben) und Kühlschränke separat stellen, damit diese gesondert abgeholt werden können.
    Das Entsorgungsunternehmen Remondis wird in den kommenden Tagen weiterhin den Müll abholen.

 

  • Gasanschlüsse müssen überprüft werden. Beachten Sie bitte die beigefügten Hinweise der [MITNETZ Gas]. Voraussetzung für die Inbetriebnahme ist eine bestehende Stromversorgung und die Begehbarkeit der Objekte.

 

  • Heizungen dürfen erst nach Überprüfung wieder in Betrieb genommen werden

 

  • ACHTUNG neuer Standort: Tote Tiere sind an dem zentralen Sammelplatz im Kadaverhaus (neben Schweinställen Schreiben zwischen Nieder- und Oberglaucha) abzulegen. Bitte achten Sie darauf, dass die Kadaver im Schatten liegen.– Bereitschaftshandy Veterinäramt Tel.-Nr.: 0160-3637463 bzw. 0172-3458600

 

  • Die Post wird wieder normal zugestellt. Solange die Post nicht ausgetragen werden konnte, wurde die Post für die Ortsteile Oberglaucha und Niederglaucha in der Postfiliale in Hohenprießnitz hinterlegt.
    • Anschrift: Dübener Straße 19;
    • Öffnungszeiten:
    Montag: 15:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag: 10:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr
    Mittwoch: 8:30 - 9:30 Uhr
    Donnerstag: 15:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:

    15:00 bis 17:00 Uhr

    Samstag:

    8:30 bis 9:30 Uhr

     

 

  • Eigentümer, die Gebäude oder andere bauliche Anlagen mit Fördermittel aus dem ILE-Programm gebaut oder saniert haben, müssen sich unbedingt innerhalb von 10 Tagen ab Freigabe der Gebäude bei den Ansprechpartnern vom Delitzscher Land e.V. melden.
    Ansprechpartner: Frau Hößler und Frau Prautzsch; Tel: 03 42 02 / 35 4 71

 

  • Für Fragen oder weitere Informationen wurde ein Bürgertelefon eingerichtet.
    Dies ist bis auf weiteres täglich (auch am Wochenende)
    in der Zeit von 09.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.

 

Bürgertelefon: 0152 - 51 37 37 92