Hochwasser

Information vom 28.11.2014

Frist für die Antragstellung auf Fördermittel zur Schadensbeseitigung nach
RL Hochwasserschäden 2013 läuft ab

 

Aus aktuellem Anlass wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass am 31.12.2014 für vom Hochwasser 2013 betroffene Unternehmen, Private und Vereine die Antragsfrist auf Fördermittel zur Schadensbeseitigung endet.

Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Fördermittel bis 31.12.2014 bei der Bewilligungsstelle (Sächsische Aufbaubank - SAB) vorliegen müssen. Für alle Anträge, die nach dem 31.12.2014 bei der SAB eingehen, besteht gemäß RL Hochwasserschäden 2013 keine Zuwendungsfähigkeit.

Die „Bestätigung der Gemeinde“ kann nur noch bis zum 23.12.2014 im Verwaltungsverband Eilenburg-West während der Öffnungszeiten ausgestellt werden. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin (Tel.: 03423/662 343). In der Zeit vom 24.12.2014 bis 01.01.2014 ist der Verwaltungsverband Eilenburg-West geschlossen. In dieser Zeit eingehende Anträge können daher nicht an die SAB weitergeleitet werden. Wir bitten um Beachtung.

Nach dem 23.12.2014 sollten die Anträge zur Fristwahrung (auch ohne Bestätigung durch die Gemeinde) vom Antragsteller unmittelbar zur SAB gesandt oder gebracht werden.

 

Eilenburg, den 28.11.2014

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Information vom 17.11.2014

Die Diakonie Katastrophenhilfe unterstützt Menschen nach dem Juni-Hochwasser 2013

 

Die Diakonie Katastrophenhilfe unterstützt gemeinsam mit der Diakonie Sachsen Menschen durch Spendenmittel bei Beratung und Wiederaufbau nach dem Juni-Hochwasser 2013. Betroffene Privatpersonen und Selbständige können Spendenmittel beantragen. Die Mitarbeiter eines Mobilen Teams vor Ort beraten Betroffene rund um das Thema Wiederaufbau und helfen, bürokratische Hürden zu bewältigen.

 

Folgende Möglichkeiten zur Unterstützung bietet die Diakonie Katastrophenhilfe:

 

●         Beratung zum Wiederaufbau für Wohneigentümer, Vermieter, Kleingewerbe, Vereine

●         Unterstützung bei Antragstellung und Verwendungsnachweiserstellung für SAB

●         Spenden zur Erbringung des Eigenanteils bei SAB-Förderung

●         Ergänzende Hilfe für Inventarschäden

●         Unterstützung auch bei Schäden unter 5000€ sowie bei präventiven Schutzmaßnahmen

 

Bitte beachten Sie den Stichtag für die Erstbeantragung bei der SAB 31.12.2014

 

Kontaktadresse                                                                                 Fluthilfebüro Magdeburg

Manuela Herrmann                                                                           Mittagstraße 15

Diakonisches Werk der                                                                    39124 Magdeburg

Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e.V.                                          Tel.: 0391-40 82 97 0

Projektassistenz Fluthilfe 2013                                                        

Obere Bergstraße 1

01445 Radebeul

Telefon 0351 8315 128

Fax      0351 8315 3128

 Mail:

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Information vom 15.10.2014

Hochwasser 2013 - Frist für Fördermittelanträge zur Schadensbeseitigung läuft ab

 

Vom Hochwasser 2013 betroffene Unternehmen (auch Land- und Fortwirtschaft und Binnenfischerei) sowie Private, Vereine und Kirchen können für durch das Hochwasser entstandene Schäden bzw. den Wiederaufbau beschädigter Gebäude Fördermittel bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen. Hierfür bedarf es der Bestätigung durch die Gemeinde.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Antragsteller ihre –teilweise sehr umfangreichen- Antragsunterlagen rechtzeitig zusammenstellen und fristgerecht bei der SAB einreichen sollten. Die Anträge auf Zuwendungen müssen bis zum 31.12.2014 bei der SAB eingegangen sein. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Anträge bei dem Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg zwecks Bestätigung der Gemeinde einzureichen

Bitte beachten Sie, dass die Anträge für die Einhaltung der Frist bei der SAB bis spätestens am 30.11.2014  bei dem Verwaltungsverband Eilenburg West eingegangen sein müssen. Für Anträge, die nach dem 30.11.2014 beim Verwaltungsverband Eilenburg-West eingehen, kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese fristgerecht bis zum 31.12.2014 an die SAB weitergeleitet werden. In diesen Fällen ist durch die Antragssteller selbst sicher zu stellen, dass die Anträge bis zum 31.12.2014 bei der SAB eingehen.

Nähere Informationen zum Antragsverfahren finden sie im Internet auf der Web-Seite der SAB (www.sab.sachsen.de) und nachfolgend.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Verwaltungsverband vom 24.12.2014 bis 01.01.2014 geschlossen ist. In dieser Zeit können eingehende Fördermittelanträge ausdrücklich nicht an die SAB weitergeleitet werden.

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Information vom 19.03.2014

Beratungsteams im Auftrag des DRK für Hochwasserfragen unterwegs

 

Seit September sind Beratungsteams des Deutschen Roten Kreuz in der Region Sachsen unterwegs.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und informieren Betroffene zu allen Fragen in Zusammenhang mit dem Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe Juni 2013 vor Ort. Neben der Hilfe bei der Antragstellung auf Spendenmittel (geschädigter Hausrat und Wiederaufbau selbstgenutzes Wohneigentum) unterstützen sie auch bei Fragestellungen zur Beantragung staatlicher Mittel bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

Vom Hochwasser betroffene Einwohner können das Angebot der Beratungsteams kostenfrei in Anspruch nehmen und sich Informationen rund um das Thema Hochwasser 2013 sowie Fördermöglichkeiten bei den DRK-Mitarbeiter/innen einholen.

Kontaktieren Sie  uns über den Landesverband Sachsen e.V.  beim

Arbeitsstab Hochwasser

Telefon: 0351 – 4 67 80

E-Mail:

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Information vom 29.08.2013

für die betroffenen Grundstückseigentümer im Flutgebiet

 

Am 10.09.2013 um 19:30 fiindet in der Kirche in Niederglaucha, Kirchweg 10 eine [Einwohnerversammlung zum Thema Hochwasserschutz] statt.

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Informationen vom 26.08.2013

für die betroffenen Grundstückseigentümer im Flutgebiet

 

 

 

 

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Informationen vom 19.07.2013

für die betroffenen Grundstückseigentümer im Flutgebiet

 

          Seit 16.07.2013 können Fördermittel zum Wiederaufbau beantragt 
          werden. Informationen und Fördermittelanträge werden ab dem
          22.07.2013 durch die Gemeinde verteilt. Weitere Hinweise finden Sie
          im Internet auf der Seite des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West

          (www.vv-eilenburg-west.de)unter der Rubrik „Hochwasser 2013 – 
          Aufbauhilfe“.

Bitte beachten Sie auch die Termine für die Informationsveranstaltungen der SAB!

 

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie ab der im Internet auf der Seite des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West (www.vv-eilenburg-west.de) unter der Rubrik „Hochwasser 2013“ oder auf der Seite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (www.sms.sachsen.de).

 

 

Antrag an

Kontakt für Anfragen bzw. Bestätigung

Diakonie

Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V.

Fluthilfeantrag – Frau Hesse

Merseburger Straße 44

06110 Halle

Herr Frieder Weigmann

Tel.: 0345 / 1 22 991 40

Mobil: 0172 / 3 77 80 93

ASB

Arbeiter-Samariter-Bund

Landesverband Sachsen e.V.

Am Brauhaus 8

01099 Dresden

 

 

Tel.: 03 51 / 4 26 96-0

Anlage „Bestätigung durch den örtlichen ASB“:

vorheriger Terminabsprache

ASB Eilenburg

Röberstraße 14

04838 Eilenburg

Tel.: 0 34 23 / 60 54 31

DRK

DRK Landesverband Sachsen e.V.

Arbeitsstab Hochwasser

Bremer Str. 10d

01067 Dresden

Frau Jähnichen Tel.: 0351 4333949

AWO

AWO Kreisverband Nordsachsen e.V.

Sandstr. 5

04849 Bad Düben

Telefon: 03 42 43 - 3 35 20

Fax: 03 42 43 - 3 35 28

E-Mail:

Web: www.awo-nordsachsen.de

 

         Zur Zeit bietet die AWO gegen Vorlage der Bescheinigungen 
         folgende  Hilfen an:

         -Gutscheine im Wert von 30,00 Euro der Fa. Deichmann (nur so lange 
          der Vorrat reicht),
         -Kostenfreie Ferienlagerplätze für Kinder, deren Familien vom 
          Hochwasser betroffen waren/sind,

         -Spendenanträge an den AWO Landesverband Sachsen.

Die Spendenanträge können alle Privatpersonen stellen. Die Gutscheine erhalten alle Personen, die nachweislich in einem betroffenen Haushalt leben. Die Spendenanträge können in der Geschäftsstelle der AWO Bad Düben (Sandstr. 5) abgegeben werden.

 

 

Eilenburg, den 19.07.2013

 

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Information vom 18.06.2013

für die betroffenen Grundstückseigentümer im Flutgebiet

 

Das Trinkwasser - Abkochgebot ist aufgehoben.

 

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Informationen vom 11.06.2013

für die betroffenen Grundstückseigentümer im Flutgebiet

 

 

 

 

 

 
Weitere allgemeine hygienische Hinweise, Hinweise zur Müll- und Fäkalienentsorgung sowie zur Medizinischen Versorgung sind unter www.sms.sachsen.de zu finden.

 

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Information vom 10.06.2013

für die betroffenen Grundstückseigentümer im Flutgebiet
 

              [Abkochgebot Trinkwasser]

 

 

 

 

          Anträge und Erläuterungen             

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürgertelefon: 0152 - 51 37 37 92