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Aufbauhilfen für Unternehmen, Private und Vereine

Die Aufbauhilfen und Fördermittel für Unternehmen, Private und Vereine nach dem Hochwasser 2013 im Freistaat Sachsen sind in der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 vom 20.08.2013 geregelt.


[Richtlinie Hochwasserschäden 2013vom 20.08.2013 (Neufassung vom 20.08.2013 - nicht amtliche Lesefassung)
 

Diese Richtlinie sieht vor, dass Privatpersonen in der Regel bis zu 80 Prozent der Gebäudeschäden ersetzt bekommen. Zuschüsse in der Höhe soll es auch zur Beseitigung von Schäden geben, die die Flut an Gewerberäumen und gemeinschaftlich genutzten Wegen von Vereinen und in Kleingartenanlagen angerichtet hat. Schäden werden in der Regel nur ab einem Betrag von 5.000 Euro berücksichtigt, bei Vereinen liegt die Grenze bei 2.000 Euro.

 

Umfangreiche staatliche Hilfsleistungen soll es außerdem u.a. für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der land- und Forstwirtschaft sowie für Angehörige der freien Berufe geben.

 

Anträge sind bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu stellen.

 

Bauliche Maßnahmen sind so auszuführen, dass Schäden bei einem erneuten Hochwasser vermieden oder zumindest reduziert werden. Ist wahrscheinlich, dass Hochwasserereignisse wiederkehrend erhebliche Schäden verursachen, werden auch Maßnahmen zum Wiederaufbau an anderer Stelle im Einzelfall unterstützt.

 

Geschädigte bekommen durch einen Zuschuss den Schaden teilweise ersetzt, der ihnen durch das Hochwasserereignis entstanden ist. Es steht ihnen frei, diese Mittel für einen Wiederaufbau an anderer Stelle zu verwenden.

 

Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank (SAB). Anträge auf staatliche Zuschüsse können ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden. Privatpersonen und Vereine haben bis Ende 2014 Zeit, dort Zuschüsse zu beantragen, Unternehmen bis Ende 2014.

 

Ausführliche Informationen und die Antragsformulare (als Download und zum Ausfüllen) sowie die Fördermittelrichtlinie finden Sie auf der Internetseite der SAB.

 

Link zur Sächsischen Aufbaubank (SAB) - Informationen zur Hochwasserhilfe

 

Beachten Sie, dass es ein Antragsformular für Private und Vereine und ein seprates Antrags­formular für Unternehmen gibt. Gegebenenfalls sind weitere Formblätter und Unterlagen einzureichen. Diese finden Sie auf der o.g. Internetseite der SAB.

 

 

Regionalbüro der Sächsischen Aufbaubank (SAB) in Torgau

 

Das Regionalbüro der SAB im Schloss Hartenfels (Schlossstraße 27) in Torgau ist wöchentlich am Montag und Donerstag besetzt. Hier können Bürger und Unternehmen eine Einzelberatung erhalten, um vorherige Terminabstimmung wird gebeten. Auch die Förderanträge werden hier entgegengenommen.

  Telefon: 0 34 21 / 7 58 77 00
  E-Mail:

Bitte informieren Sie sich über eventuelle Schließtage des Regionalbüros.

 

Bestätigung der Gemeinde auf dem Fördermittelantrag

 

Durch den Verwaltungsverband wird bestätigt, dass sich das Grundstück in der Gebietskulisse des Juni-Hochwassers befindet. Hierfür ist der gesonderte Vordruck (SAB-Vordruck 68025 für Private und Vereine und SAB-Vordruck 68026 für Unternehmen und Landwirtschaft) einzureichen (Achtung - neu).  Der Verwaltungsverband leitet die eingereichten Anträge an die zuständigen Stellen weiter.  Für unvollständig ausgefüllte oder eingereichte Unterlagen können wir keine Haftung übernehmen

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass durch den Verwaltungsverband keine Beratung zum Ausfüllen der Anträge erfolgen kann. Bei Fragen zu den Anträgen und der Fördermittelrichtlinie wenden Sie sich bitte an das Regional-büro der Sächsischen Aufbaubank in Torgau oder an die Sächsische Aufbaubank.

 

Anschrift:

Verwaltungsverband Eilenburg-West

Maxim-Gorki-Platz 1

04838 Eilenburg

 

Tel.: 0 34 23 / 662 343

Fax: 0 34 23 / 662 344

 

 

 

Wichtige Links mit weiteren Informationen:

 

Sächsische Aufbaubank (SAB)

 

Landratsamt Nordsachsen

 

Amt 24