Ergebnis der Bürgermeisterwahl Jesewitz

Verwaltungsverband Eilenburg-West

im Namen der Gemeinde Jesewitz

 

 

Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl am 07. Juni 2015

in der Gemeinde Jesewitz

 

 

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07. Juni 2015 folgendes Wahlergebnis für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Jesewitz ermittelt und folgende Feststellung getroffen:

               1. Zahl der Wahlberechtigten:                                                   2.501

               2. Zahl der Wähler:                                                                         981

               3. Zahl der ungültigen Stimmen:                                                 122

               4. Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen:       859

 

Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen

 

Lfd.

Nr.

Name der Partei oder Wählervereinigung

Kurz-

bezeichnung

Familiennamen, Vornamen der Bewerber/innen

Beruf

oder Stand

Anschrift

(Hauptwohnung)

 

Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

1

Wählerver-

einigung

Liemehna

 

Tauchnitz, Ralf

selbststän-dig/Bürgermeister

04838 Jesewitz

OT Liemehna

Zschettgauer Str. 1

819

2

 

 

Klinge, Thorsten

 

 

04838 Jesewitz

OT Liemehna

7

3

 

 

Bär, Stefan

 

04838 Jesewitz

OT Pehritzsch

6

4

andere Personen, auf die nicht mehr als fünf Stimmen entfallen sind: 16 Personen

27

 

 

 

Herr Ralf Tauchnitz hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Er ist damit zum Bürgermeister gewählt.

 

Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann innerhalb einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Nordsachsen in 04860 Torgau, Schlossstraße 27, erheben. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm eins vom Hundert der Wahlberechtigten, also 26 Wahlberechtigte, beitreten.

 

Eilenburg, 12.06.2015

 

Verwaltungsverband Eilenburg-West

im Namen der Gemeinde Jesewitz                                

 

 

Frank Pöhler

Verbandsvorsitzender