Coronavirus
Die nachfolgenden Seiten werden kontinuierlich durch die entsprechenden Institutionen aktualisiert (täglich)
https://www.landkreis-nordsachsen.de/infos_zum_corona_virus-a-10228.html
Hier finden Sie wichtige Informationen, welche den Landkreis betreffen (Verfügungen und Erlasse für den Landkreis, Abfallentsorgung, Teststellen u.v.m.)
https://www.bildung.sachsen.de/
Alles rund um Kita und Schule (Erlasse, Elternbriefe u.v.m.)
https://www.ssg-sachsen.de/index.php?id=corona-virus
Informationen zu Wirtschaft, Bildung, Personal, Gesundheit u.v.m.
https://www.smwa.sachsen.de/4358.htm
Informationen zu Wirtschaft, Bildung, Personal, Gesundheit u.v.m.
https://www.sms.sachsen.de/coronavirus.html
Information auf Landesebene zum Corona (Fallzahlen, Fallzahlen, zur Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 31. März 2020, FAQs)
Information zur Festlegung des Elternbeitrages des Monates Mai
29.04.2021
Liebe Eltern,
aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes sind die Schulen und Kindertagesstätten ab 26.04.2021 geschlossen. Es wird eine Notbetreuung angeboten. Wir hoffen genauso wie Sie, bei anhaltendem Rückgang der Inzidenzwerte die Einrichtungen wieder öffnen zu können.
Der Elternbeitrag für den Monat Mai wird unabhängig davon zum bekannten Lastschrifttermin eingezogen. Selbstzahler bitten wir die Frist ebenso zu wahren. Für Eltern, die keinen Anspruch auf Notbetreuung haben, erfolgt eine separate Gutschriftrechnung und Rückerstattung nach Ablauf des Monats Mai.
Wir bitten zur Vermeidung von nicht erforderlichen Kosten, welche in einem solchen Fall auferlegt werden müssen, keine Rücklastschriften vorzunehmen.
Weitere Gutschriftenberechnungen werden wie folgt vorgenommen:
- 22.03.-31.03.2021 zu ¼ des festgesetzten Monatsbetrages/Elternbeitrages
- 26.04.-30.04.2021 zu ¼ des festgesetzten Monatsbetrages/Elternbeitrages
(insofern kein Anspruch auf Notbetreuung besteht)
- insofern im Monat Februar Notbetreuung in Anspruch genommen wurde (Notbetreuung bestand bis 15.02.2021), erfolgt ebenso eine separate Rückrechnung des anteiligen Elternbeitrages für die Zeit 15.-31.12.2020.
Diese separate Berechnung dient zur besseren Übersicht und Transparenz der dann Ihnen zu erstattenden Elternbeiträge. Ein Bescheid wird auf Anforderung erstellt.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, bleiben Sie gesund!
Ihre Bürgermeister
Information zur Notbetreuung in den Kindertagesstätten ab Montag 26.04.2021
23.04.2021
Liebe Eltern,
aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes greift die bundeseinheitliche Notbremse. Da die Inzidenzwerte des Landkreises Nordsachsen 7-Tage-Inzidenz über 165 liegt bedeutet dies, dass ab Montag die Schulen und Kindertagesstätten geschlossen werden müssen. In dieser wird ausschließlich eine Notbetreuung angeboten. Nähere Informationen insbesondere zu den Öffnungszeiten der Kindertagesstätten sind per Aushang in der Kindertagesstätte zu erfahren.
Die Gesetztestexte finden Sie auf den oben angeführten Seiten des SMS Sachsen und des SSG Sachsen (Verlinkung zu den Seiten der Behörden).
Pressemitteilung des Landkreises Nordsachsen zu Schließungen der Schulen und Kindertagesstätten ab 22.03.2021
Aufgrund anhaltender Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Corona-Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner hat die sächsische Staatsregierung heute (18.03.21) die Schließung der Schulen und Kitas in den Landkreisen Nordsachsen, Zwickau und im Erzgebirgskreis angeordnet. Ab Montag (22.03.21) wird wieder eine Notbetreuung eingerichtet. Ausgenommen davon sind nur die Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge.
Information zur Festlegung der Elternbeiträge der Monate Januar/Februar
15.03.2021
Liebe Eltern,
aufgrund der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung mussten Kinderbetreuungseinrichtungen vom 14. Dezember 2020 bis zum 12. Februar 2021 geschlossen werden. In dieser Zeit konnte die Gemeinde die Kinderbetreuungsstätten ausschließlich für eine Notbetreuung öffnen.
Der Gemeinderat hatte zunächst entschieden, dass in den Monaten Januar und Februar 2021 keine Abbuchung der Elternbeiträge erfolgt, um finanzielle Belastungen für die Eltern zu vermeiden.
Die abschließende Entscheidung zur Erhebung von Elternbeiträgen im o.g. Zeitraum wurde in der Sitzung des Gemeinderats im Februar 2021 getroffen.
Eltern, die keinen Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder hatten oder diesen nicht in Anspruch genommen haben, werden die Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021 erlassen.
Bereits gezahlte Elternbeiträge für den Zeitraum 14.12.2020 bis 31.12.2020 werden mit dem Zeitraum 12.02.2021 bis 28.02.2021 verrechnet.
Eltern, deren Kinder in der Notbetreuung im Januar und/oder Februar 2021 betreut wurden, wird der vertraglich vereinbarte Elternbeitrag (monatsgenau) berechnet.
Alle Eltern erhalten im März 2021 mit der Post einen korrigierten Jahresbescheid, welcher rückwirkend auf den 01.01.2021 gilt.
Werden unter Punkt „II. Abrechnung“ für den Januar und/oder den Februar 2021 künftige Forderungen ausgewiesen, so sind diese für die Notbetreuung Ihres Kindes zu entrichten und werden zum 06.04.2021 fällig. Diese Beträge werden zusammen mit dem fälligen Elternbeitrag für den Monat April 2021 am 06.04.2021 per Lastschriftverfahren eingezogen, sofern Sie der Gemeinde ein SEPA-Mandat erteilt haben.
Der regulär für den Monat März 2021 zu zahlende Elternbeitrag mit Fälligkeit 03.03.2021 wurde bereits abgebucht, sofern Sie der Gemeinde ein SEPA-Mandat erteilt haben.
Eltern, die für den Zeitraum Januar bis Februar 2021 Zahlungen geleistet haben, obwohl keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, erhalten diese auf Antrag wieder zurück.
Bitte informieren Sie in diesem Fall die im Bescheid benannte Ansprechpartnerin für Rückfragen zur Zahlung. Erhält die Verwaltung hierzu keine Information von den Eltern, werden diese Zahlungen mit zukünftigen Forderungen verrechnet.
Für Rückfragen zur Höhe des festgesetzten Elternbeitrages wenden Sie sich bitte an die im Bescheid benannte Ansprechpartnerin für Rückfragen zum Bescheid.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Ihr Bürgermeister
19.01.2021
Elternbeitrag Januar/Februar 2021
Liebe Eltern,
aufgrund der aktuell gültigen Verordnung im Freistaat Sachsen mussten Kindereinrichtungen und Horte bereits im Dezember 2020 geschlossen bzw. können ausschließlich für eine Notbetreuung geöffnet werden. Wir wissen, dass dies für alle Eltern eine große Herausforderung mit sich bringt.
Um Sie nicht zusätzlich finanziell zu belasten, wird die Gemeinde die Elternbeiträge von allen Eltern (mit und ohne Notbetreuungsanspruch) für die Monate Januar und Februar 2021 vorerst nicht einziehen.
Der Gemeinderat wird in Kürze darüber entscheiden, welcher Teil der Elternbeiträge erlassen werden kann. Entsprechend der Entscheidung durch den Gemeinderat erhalten alle Eltern für diesen Zeitraum einen korrigierten Bescheid. Erst danach werden wir wieder wie gewohnt die Elternbeiträge abbuchen. Bitte erteilen Sie uns schnellstmöglich ein SEPA-Mandat, falls Sie dies noch nicht getan haben.
Für Eltern, die in der Zwischenzeit den Elternbeitrag selbst überwiesen haben, erfolgt eine Verrechnung mit dem kommenden Elternbeitrag.
Für die Abwicklung benötigen wir zunächst einen Gemeinderatsbeschluss und gehen dann sofort in die Umsetzung. Bitte haben Sie daher noch etwas Geduld.
Für Rückfragen stehen Ihnen wie gewohnt die Ansprechpartner lt. letztem Bescheid zum Elternbeitrag 2021 im Verwaltungsverband Eilenburg-West zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Im Auftrag der Gemeinden Jesewitz und Zschepplin
02.06.2020
Elternbrief Zschepplin zur Erhebung von Elternbeiträgen ab 18.03.2020
Elternbrief Gemeinde Jesewitz zur Erhebung von Elternbeiträgen ab 18.03.2020
12.05.2020
Die Kindertagesstätten werden ab 18.05.2020 für alle Kinder, jedoch mit eingeschränktem Regelbetrieb geöffnet werden.
Dies hat zur Folge, dass Betreuungszeiten streng mit der jeweiligen KIndertagesstätte rechtzeitig im Vorfeld unud verbindlich abzustimmen sind. Weiterhin sind für eine Betreuung verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Bitte nehmen Sie im Falle des Betreuungsbedarfs Kontakt mit Ihrer Kindertagesstätte auf!
09.04.2020
Familienhotline des Landkreises Nordsachsen
01.04.2020
Mitteilung zum Elternbeitrag Jesewitz für den Monat April
Mitteilung zum Elternbeitrag Zschepplin für den Monat April
17.03.2020
Ab dem 18.03.2020 die Kindertagesstätten im Landkreis Nordsachsen und damit auch in der Gemeinde Jesewitz und Zschepplin sowie die Grundschulen Jesewitz und Zschepplin geschlossen. Die Anordnung wird bis auf weiteres gelten; mindestens bis 17. April 2020.
Die Betreuung wird wie in den Elternbriefen beschrieben für die Personengruppern der KRITIS aufrecht erhalten (insofern beide Personensorgeberechtigten der Personengruppe zuzurechnen sind).
Hinweis: Wenn Sie zu der Personengruppe KRITIS gehören und Anspruch auf eine Betreuung haben, teilen Sie bitte der jeweiligen Betreuungseinrichtung in ausreichender Vorlaufzeit mit, den konkreten Zeitraum des Betreuungsbedarfs mit, auch wenn Sie diesen nur gelegentlich benötigen.
Bitte informieren Sie sich im Einzelfall bei Ihrer Gemeindeverwaltung zu den Veranstaltungen bzw. bei dem Verwaltungsverband Eilenburg-West zu den öffentlichen Einrichtungen.
Weitere Informationsquellen:
16.03.2020
Liebe Bürger,
mit dem Ausbruch des Virus auch in Europa und Deutschland wurden bereits seitens staatlicher Behörden Maßnahmen ergriffen und Festlegungen getroffen.
Die Gemeinden haben aufgrund dieser Maßnahmen und Festlegungen sowie Empfehlungen beschlossen, die öffentlichen Veranstaltungen abzusagen und öffentliche Einrichtungen zu schließen. Dies betrifft unter anderen:
- Schließung der Grundschule Jesewitz Elternbrief GS-J
- Schließung der Grundschule Zschepplin Elternbrief GS-Z
- Schließung der Kita Jesewitz Elternbrief Kita-J
- Schließung der KIta Zschepplin Elternbrief Kindertagesstätten Zschepplin (in Trägerschaft der Gemeinde)
- Schließung der Bibliotheken
- Schließung der Turnhallen für die Nutzung (auch durch Vereine)
- Untersagung der Vermietung öffentlicher Räume für private Veranstaltungen (z.B. Saal Liemehna und Begegungsszentrum Hohenprießnitz)
- Untersagung öffentlicher Veranstaltungen z.B. Osterfeuer
- die Nutzung öffentlicher Spielplätze ist untersagt
- Versammlungsverbot
Diese Einschränkungen gelten vorerst bis zum 17.04.2020.
Bitte informieren Sie sich im Einzelfall bei Ihrer Gemeindeverwaltung zu den Veranstaltungen bzw. bei dem Verwaltungsverband Eilenburg-West zu den öffentlichen Einrichtungen.