Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Verwaltungsverband Eilenburg-West  ist bemüht, seine Webseite und Apps (mobilen Anwendungen) in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West https://www.eilenburg-west.de/

Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Der Webauftritt wird nicht in Gebärdensprache übersetzt.
  • Nicht alle Bilder sind barrierefrei eingebunden.
  • Die Bedienung per Tastatur ist nicht möglich.
  • Formulare, Broschüren und PDF-Dateien sind nicht barrierefrei.

Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung

Für folgende Inhalte liegt zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39, vor:

Ein Umarbeiten der Bereiche oder Dokumente stellt einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand und  somit eine unverhältnismäßige Belastung dar.

Nicht barrierefreie Inhalte außerhalb der Rechtsvorschriften

Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:

  • Datei-Downloads, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren (siehe dazu § 9 Verwaltungsverfahrensgesetz) gebraucht werden
  • Audios/Videos, die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden
  • Live-Streaming als Audio oder Video
  • Karten, deren wesentliche Information in barrierefreier Alternative angeboten wird. Falls zum Beispiel über eine Karte die Anfahrt zur Institution geplant werden kann, wird daneben eine Anfahrtsbeschreibung in Textform angeboten
  • Inhalte Dritter, bei denen dynamisch Inhalte hinzugefügt werden. Beispiel: Blogbeiträge, Werbung, Nachrichtenmeldungen aus anderen Quellen. Die Inhalte Dritter sind außerhalb Ihrer Kontrolle, nicht von Ihnen finanziert oder entwickelt.
  • Reproduzierte Stücke aus Kulturerbesammlungen unter bestimmten Umständen
  • Intranet/Extranet, wenn seit dem 23.09.2019 noch nicht grundlegend überarbeitet
  • Archiv-Bereiche, die seit 23.09.2019 nicht mehr aktualisiert wurden. Dazu zählen beispielsweise alte Forschungsprojekte, deren Informationen nur zu Dokumentationszwecken noch vorgehalten werden.
  • Formulare aus dem Bereich Formulare

 

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23.09.2021 erstellt. Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch eigene Prüfung. Eine vollständige Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheit ist Mitte des Jahres 2022 geplant. 

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Webseite auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

1. Über das Kontaktformular unter dem Reiter Barrierefreiheit auf unserer Website

2. Per Mail unter

3. Per Post

Verwaltungsverband Eilenburg-West
Torgauer Straße 38
04838 Eilenburg

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Durchsetzungsverfahren

Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseite gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die sächsische Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:

Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle

Besucheradresse: Albertstraße 10, 01097 Dresden
Postanschrift: Archivstraße 1, 01097 Dresden
Telefon: 0351 564 12166
Fax: 0351 564 12169

E-Mail:
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de