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Antrag auf Genehmigung eines Traditionsfeuer


Allgemeine Informationen

Hinweis: Insofern Sie Bewirtungen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Traditionsfeuer anbieten, stellen Sie bitte einen Antrag auf das vorübergehende Gaststättengewerbe

 


Rechtsgrundlagen

Sächsisches Naturschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung


Ansprechpartner

Bauverwaltung

 

Frau Beyrich
Torgauer Straße 38
04838 Eilenburg
Telefon (03423) 662 336

Frau Schlicke-Backhauß
Telefon (03423) 662 337


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).