Antrag auf Genehmigung eines Traditionsfeuer
Allgemeine Informationen
Hinweis: Insofern Sie Bewirtungen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Traditionsfeuer anbieten, stellen Sie bitte einen Antrag auf das vorübergehende Gaststättengewerbe
Rechtsgrundlagen
Sächsisches Naturschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung
Ansprechpartner
BauverwaltungFrau Beyrich
Torgauer Straße 38
04838 Eilenburg
(03423) 662 336
Frau Schlicke-Backhauß
(03423) 662 337
Formulare
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Antrag auf Genehmigung eines Traditionsfeuers