Weitere Ausschreibungen Gemeinde Jesewitz
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Bekanntmachung der Gemeinde Jesewitz
Beschluss über die öffentliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans Biogasanlage „Am Milchberg, Nr. II“ OT Gordemitz der Gemeinde Jesewitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Jesewitz hat in seiner Sitzung am 02.10.2025 mit Beschluss-Nr. 46/2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Biogasanlage „Am Milchberg, Nr. II“ OT Gordemitz gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.
Parallel wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 1/22 und 1/24 der Gemarkung Jesewitz Flur 4, sowie 33/7 (teilweise), 35/5, 35/6 (teilweise), 35/7 und 40/35 der Gemarkung Jesewitz Flur 6, und ist beigefügter Abbildung zu entnehmen. Das Plangebiet, ca. 1 km südlich der Ortslage Gordemitz, weist eine Fläche von 2,08 ha auf und soll der Erweiterung der benachbart angrenzenden Biogasanlage dienen.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht wird nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
27.10.2025 bis einschließlich 29.11.2025
im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie über das zentrale Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen/1058234
Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in den Räumlichkeiten des Verwaltungsverbands Eilenburg-West, Torgauer Straße 38, 04838 Eilenburg während der nachfolgenden Zeiten ausgelegt:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 03423/662 351 möglich.
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an
erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Für Rückfragen steht neben dem Verwaltungsverband Eilenburg-West die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon 03423/7 58 60-0, E-Mail zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Jesewitz, 09.10.2025
gez. Tauchnitz
Bürgermeister
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