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Weitere Ausschreibungen Gemeinde Jesewitz

„Öffentliche Ausschreibungen für die Gemeinde Jesewitz finden Sie auf dieser Seite, sowie auf dem Vergabeportal eVergabe.de

Link: https://www.evergabe.de/auftraege/auftrag-suchen?search%5Bregion_type%5D=zip_codes&search%5Bzip_codes%5D=04838&search%5Bzip_codes_name%5D=Jesewitz

 

 

Bekanntmachung der Gemeinde Jesewitz

 

Beschluss über die öffentliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung GE/GI Jesewitz“ im OT Bötzen der Gemeinde Jesewitz

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Jesewitz hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 mit Beschluss-Nr. 80/2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung GE/GI Jesewitz“ gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen/1049044 

Parallel wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Bebauungsplan „Erweiterung GE/GI Jesewitz“ OT Bötzen der Gemeinde Jesewitz

Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Rand des Ortsteiles Bötzen der Gemeinde
Jesewitz, eingefasst von der Leipziger Straße (B 87) im Osten, der Straße „An der Hufe“ im Süden und der Bahnstrecke Leipzig–Eilenburg im Westen. Das Plangebiet wird derzeit
ausschließlich als landwirtschaftliche Fläche intensiv genutzt.
Die Erforderlichkeit des aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem Willen der
Gemeinde Jesewitz, weitere Flächen für Industrie- und Gewerbebetriebe im Gemeindegebietkonzentriert bereitzustellen. Dazu wird die Flächenverfügbarkeit neben dem angrenzenden undbereits erschlossenen Gewerbe- und Industriegebiet genutzt. 

Das Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Flächen im Plangebiet für Nutzungen i. S. eines eingeschränkten Gewerbegebietes gem. § 8 BauNVO. Durch den Bebauungsplan sollen dahergeeignete Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

 

 

 

 

Beschluss über die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf
des Bebauungsplans „Am Milchberg, Nr. II“ OT Gordemitz der Gemeinde Jesewitz

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Jesewitz hat in seiner Sitzung am 06.03.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Am Milchberg, Nr. II“ gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt

 

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen/1051682

 

Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 1/22 und 1/24 der Gemarkung Jesewitz Flur 4, sowie 33/7 (teilweise), 35/5, 35/6, 35/7 und 40/35 der Gemarkung Jesewitz Flur 6, und ist beigefügter Abbildung zu entnehmen. Das Plangebiet, südlich der Ortslage Gordemitz, weist eine Fläche von ca. 2,08 ha auf und soll der Erweiterung der benachbarten Biogasanlage dienen.

 

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