Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Gemeinde Zschepplin
Der Gemeinderat der Gemeinde Zschepplin hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Hohenprießnitz“ beschlossen (Beschluss-Nr. 7/2023).
Das Plangebiet befindet sich im Osten des Gemeindegebietes der Gemeinde Zschepplin, westlich der Bundesstraße B 107 zwischen den Ortslagen Hohenprießnitz und Zschepplin auf dem Flurstück 118 in der Flur 1 der Gemarkung Hohenprießnitz. Es wird im Norden von einem schmalen Streifen landwirtschaftlicher Fläche auf demselben Flurstück, im Osten von der Bundesstraße 107 in der Flur 2, sowie im Süden von der Gemarkung Zschepplin, Flur 4 begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 57 Hektar und ist in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt (nicht maßstäblich).
Räumlicher Geltungsbereich
(RAPIS 04/2024)
Insbesondere sollen folgende Planungsziele erreicht werden:
politisches Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieproduktion und somit Reduzierung des Anteils fossiler Energiegewinnung
Erzeugung von Strom aus Solarenergie und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials der Gemeinde Zschepplin
Naturschutzfachliche Aufwertung der Flächen durch die Anlage von Gehölzstrukturen und extensivem Brachland
Nach der Erarbeitung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans findet die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt. Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung mit Umweltbericht wird in der Zeit vom
15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024
im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://www.eilenburg-west.de/texte/seite.php?id=177135 und
www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie im zentralen Landesportal unter www.bauleitplanung.sachsen.de
Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in den Räumlichkeiten des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West, Torgauer Straße 38, 04838 Eilenburg während der nachfolgenden Zeiten ausgelegt.
Montag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an oder
erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Für Rückfragen steht neben der Bauverwaltung des Verwaltungsverbands Eilenburg-West die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (0 33 62) 8 83 61-0, Fax (0 33 62) 8 83 61-59, E-Mail
zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Zschepplin, 25.06.2024
gez. Kay Kunath
Bürgermeister
B-Plan Solarpark Hohenprießnitz
20240626_23-055_vBP PV Hohenprießnitz Vorentwurf_Begründung
20240626_23-055_vBP PV Hohenprießnitz Vorentwurf_Planzeichnung
20240626_23-055_vBP PV Hohenprießnitz Vorentwurf_Umweltbericht
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Bekanntmachung der Gemeinde Zschepplin
Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Obstbaumschule Zschepplin – Baumschule für alte Obstgehölze“ im Ortsteil Zschepplin
Der Gemeinderat der Gemeinde Zschepplin hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Obstbaumschule Zschepplin – Baumschule für alte Obstgehölze“ im Ortsteil Zschepplin gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt (Beschluss-Nr. 26/2024). Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Das Plangebiet befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Ziegelei, östlich der Bundesstraße B 107, ca. 450 Meter südlich der Ortslage Zschepplin. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst auf einer Fläche von ca. 3,12 Hektar die Flurstücke 130/2 und 129 in der Flur 1 der Gemarkung Zschepplin. Er ist in nachfolgender Abbildung dargestellt.
Jedermann kann die Satzung mit der Begründung in den Räumlichkeiten des Verwaltungsverbands Eilenburg-West, Torgauer Straße 38, 04838 Eilenburg, zu den Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich werden die Satzungsunterlagen in das Internet eingestellt und sind unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite dauerhaft verfügbar.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründet, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Demnach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
00_0 Räumlicher Geltungsbereich
01 2024-07-23 15-020_zusammenfassende Erklärung
02 2024-07-09 Satzungsexemplar Obstbaumschule uz
03 2024-05-15_15-020_Satzung_Begründung
04 2024-05-15_15-020_Satzung_Umweltbericht
Anlage 1_UB_20230609_E-A-Bilanz
Anlage 2 UB_Brenneis Avifauna_2020
Anlage 2 UB_Hoffmeister FM_2020
Anlage1_20080130_Protokoll_Waldflächen
Anlage2_Wasserrechtliche Erlaubnis
Anlage6_Stellungnahme Versickerung