Bekanntmachungen
Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit
zum Bebauungsplan „Noitzscher Straße“ OT Hohenprießnitz gemäß § 13b BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Zschepplin hat in seiner Sitzung am 31.05.2022 den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Noitzscher Straße“ im OT Hohenprießnitz gebilligt und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.
Das Plangebiet befindet sich im Südwesten des Ortsteils Hohenprießnitz, südlich der Noitzscher Straße. Im Süden und Westen grenzen Flächen für Landwirtschaft an, sowie nördlich und teilweise östlich Flächen der bebauten Ortslage des Ortsteils Hohenprießnitz. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 122/4, 122/6, 122/7 und 133/1 in der Flur 3 der Gemarkung Hohenprießnitz auf einer Gesamtfläche von etwa 3,75 Hektar. Er ist in nachfolgender Abbildung dargestellt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
04.07.2022 bis einschließlich 05.08.2022
während der nachfolgenden Öffnungszeiten in den Räumlichkeiten des Verwaltungsverbands Eilenburg-West, Torgauer Straße 38, 04838 Eilenburg aus.
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag geschlossen
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
Der Entwurf des Bebauungsplans ist während der Beteiligungsfrist über folgende Internetseiten abrufbar:
https://www.eilenburg-west.de/texte/seite.php?id=177135 und
https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie im zentralen Landesportal unter www.bauleitplanung.sachsen.de
Für Rückfragen steht neben der Verwaltung das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (0 33 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe ist beispielsweise auch per E-Mail an oder möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Zschepplin, 10.06.2022
Kunath
Bürgermeister
Anlage 1 Baugrund- und Versickerungsgutachten