Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Gemeinde Jesewitz
Beschluss über die Aufstellung und die förmliche Beteiligung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gallen-Süd“ im OT Gallen gemäß § 13 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Jesewitz hat in ihrer Sitzung am 06.10.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gallen-Süd“ im OT Gallen beschlossen, Beschluss-Nr.: 97/2022.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans und befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Jesewitz im Ortsteil Gallen, südlich der Ortslage und westlich der Kreisstraße K 7423. Er umfasst die Flurstücke 12/34, 12/35, 12/37, 12/38, 12/39, 12/43, 12/44, 12/45, 12/46, 12/47, 12/48, 12/49, 12/50, 12/51, 12/52, 12/53, 12/54, 12/55, 12/56, 12/57, 12/58, 12/59, 12/60, 12/61, 12/62, 12/67, 12/68, 12/69, 12/70, 12/71, 12/72, 12/73, 12/74, 12/75, 12/76, 12/77, 12/78, 12/79 und 12/80 in der Flur 3 der Gemarkung Gallen und auf einer Größe von ca. 1,4 Hektar. Er ist auf der beigefügten Abbildung dargestellt.
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:
- Streichung von Gestaltungsfestsetzungen für Gebäude, Nebenanlagen und Einfriedungen um eine zeitgemäße Entwicklung des Baugebiets zu ermöglichen
Für die 1. Änderung des Bebauungsplans kommt das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB zur Anwendung, da mit der Streichung von Festsetzungen zur Gestaltung die Grundzüge der Planung und das Gesamtgerüst der Abwägung nicht berührt werden. Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Jesewitz hat den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Parallel wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden durchgeführt.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
21.11.2022 bis einschließlich 23.12.2022
während der nachfolgenden Öffnungszeiten in den Räumlichkeiten des Verwaltungsverbands Eilenburg-West, Torgauer Straße 38, 04838 Eilenburg aus.
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag geschlossen
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans ist während der Beteiligungsfrist über folgende Internetseiten abrufbar:
https://www.eilenburg-west.de und
https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie im zentralen Landesportal unter www.bauleitplanung.sachsen.de
Für Rückfragen steht neben der Verwaltung das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (0 33 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe ist beispielsweise auch per E-Mail an oder möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Jesewitz, 02.11.2022 Tauchnitz
Bürgermeister
Begründung u Erläuterung rechtskräftiger BP 25.07.1995
Entwurf u Begründung der 1. Änderung BP 26.09.2022 geä. 21.10.2022
Planzeichnung rechtskräftiger BP 04.06.1996
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Bekanntmachung des Verwaltungsverbands Eilenburg-West
Öffentliche Beteiligung zum Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West mit den Gemeinden Zschepplin und Jesewitz
Die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 09.11.2022 den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West mit den Gemeinden Zschepplin und Jesewitz gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 09/2022).
Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.
Die 3. Flächennutzungsplanänderung erfolgt für das gesamte Verbandsgebiet des Verwaltungsverbandes Eilenburg – West. Dieses umfasst die Gemeinden Jesewitz und Zschepplin mit nachfolgend aufgeführten Ortsteilen:
Gemeinde Jesewitz mit den Ortsteilen:
Bötzen, Gallen, Gordemitz, Gostemitz, Gotha, Groitzsch, Jesewitz, Jesewitz-Bahnhof, Kossen, Liemehna, Ochelmitz, Pehritzsch, Wölpern, Wöllmen, Weltewitz;
Gemeinde Zschepplin mit den Ortsteilen:
Glaucha (Oberglaucha und Niederglaucha), Hohenprießnitz, Krippehna, Naundorf, Noitzsch, Rödgen, Steubeln, Zschepplin.
Das Verbandsgebiet sowie die Gemeindegebiete Jesewitz und Zschepplin mit ihren Ortsteilen sind nachfolgenden Abbildungen zu entnehmen.
Folgende Anpassungen und Korrekturen wurden vorgenommen:
- Anpassungen von Bauflächendarstellungen auf der Basis rechtskräftiger Bauleitplanungen,
- Neuausweisung von Baugebietsflächen für in Aufstellung befindliche Bauleitplanungen,
- Darstellung neuer Bauflächen ohne formal eingeleitetes Bauleitplanverfahren,
- Ergänzung von Darstellungen auf Grund ihrer Aktualität,
- redaktionelle Korrekturen, (Anpassungen der Rechtsgrundlagen und nachrichtlicher Übernahmen).
In folgenden Ortsteilen wurden Aktualisierungen und Korrekturen vorgenommen:
Gemeinde Zschepplin
Hohenprießnitz, Krippehna, Naundorf, Noitzsch, Zschepplin,
Gemeinde Jesewitz
Bötzen, Gallen, Gotha, Groitzsch, Liemehna, Ochelmitz, Pehritzsch, Weltewitz, Wöllmen
Der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
vom 02.12.2022 bis einschließlich 06.01.2023
während der nachfolgenden Öffnungszeiten in den Räumlichkeiten des Verwaltungsverbands Eilenburg-West, Torgauer Straße 38, 04838 Eilenburg aus.
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag geschlossen
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans ist während der Beteiligungsfrist über folgende Internetseiten abrufbar:
https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie im zentralen Landesportal unter www.bauleitplanung.sachsen.de
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an oder erfolgen.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Jesewitz, 15.11.2022
Michael König
Verbandsvorsitzender
1_20221025_21-103_Vorentwurf_Zschepplin_Planzeichnung_komp
2_20221025_21-103_Vorentwurf_Jesewitz_Planzeichnung_komp
3_20221025_21-103_Vorentwurf Begründung
4_20221025_21-103_Vorentwurf Umweltbericht
5_2022-11-11 Bekanntmachung Offenlegung
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Bekanntmachung der Gemeinde Jesewitz
Beschluss über die Aufstellung und die förmliche Beteiligung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Jesewitz an der B 87“ im OT Bötzen gemäß § 13 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Jesewitz hat in seiner Sitzung am 03.11.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Jesewitz an der B 87“ im OT Bötzen beschlossen (Beschluss-Nr.108/2022).
Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans und befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Jesewitz im Ortsteil Bötzen, nordwestlich der Ortslage, beidseits der Bundesstraße B 87.
Er umfasst die Flurstücke 3/5, 3/7, 3/10, 3/11, 3/12, 3/14, 3/16, 3/17, 3/18, 5/4, 5/8, 5/9, 5/10, 5/11, 7/5, 7/6, , 7/8, 7/10, 7/12, 7/13, 8/5, , 8/7, 8/8, 8/10, 8/11, 8/12, 8/13, 9/6, 9/7, 9/8, 9/9, 9/10, 9/11, 9/12, 9/13, 10/5, 10/6, 10/7, 10/8, 10/9, 10/10, 11/5, 11/8, 11/12, 11/13, 11/16, 11/17, 11/19, 11/20, 11/21, 11/22, 11/23, 11/24, 11/25, 11/27, 11/28, 11/29, 11/30, 11/31, 14/4, 14/9, 14/10, 14/12, 14/13, 14/15, 14/16, 14/18, 14/19, 14/22, 14/25, 14/29, 14/30 (tw.), 14/32, 14/33, 15/2, 15/5, 15/6, 15/7, 15/8, 15/9, 15/10, 15/12, 15/13, 15/14, 15/15, 15/16, 15/17, 15/18, 166/15, 292, 293, 294, 295, 298, 299, 22/7, 22/10, 22/15, 22/16, 22/17, 22/20, 22/21, 22/22, 22/23, 22/24, 22/29, 22/30, 22/32, 22/31,23/1 (tw.), 23/6, 23/7, 23/8, 23/9, 23/10, 25/9, 25/13, 25/14, 25/15, 25/17, 25/19, 25/20, 234/25, 300, 301, 302 (tw.), 303 in der Flur 2 der Gemarkung Jesewitz und einer Fläche von ca. 23,9 Hektar. Er ist auf der beigefügten Abbildung dargestellt.
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:
- Festsetzung der Überschreitung der Höhe baulicher Anlagen, hier der Traufhöhe, für das im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte eingeschränkte Gewerbegebiet GEE1, um eine zeitgemäße Entwicklung des Baugebiets zu ermöglichen
Für die 1. Änderung des Bebauungsplans kommt das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB zur Anwendung, da mit der Festsetzung der Überschreitung der Höhe der baulichen Anlagen innerhalb des im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten eingeschränkten Gewerbegebiets GEE1 die Grundzüge der Planung und das Gesamtgerüst der Abwägung nicht berührt werden. Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Jesewitz hat den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
(Beschluss-Nr.: 109/2022) Parallel wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden durchgeführt.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
vom 02.12.2022 bis einschließlich 06.01.2023
während der nachfolgenden Öffnungszeiten in den Räumlichkeiten des Verwaltungsverbands Eilenburg-West, Torgauer Straße 38, 04838 Eilenburg aus.
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag geschlossen
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
https://jesewitz.de/foerderungen/bauvorhaben.html
https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie im zentralen Landesportal unter www.bauleitplanung.sachsen.de
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe ist beispielsweise auch per E-Mail an oder möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Verwaltungsverband Eilenburg-West auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Str. 13, 15537 Erkner, Telefon (0 33 62) 8 83 61 0, Fax (0 33 62) 8 83 61 59, E-Mail zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Jesewitz, 15.11.2022
Tauchnitz
Bürgermeister
Beschluss über die Aufstellung
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