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Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Gemeinde Zschepplin

 

Öffentliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Zschepplin Nord“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Zschepplin hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Zschepplin Nord“ gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss 15/2023).

 

Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.

 

Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten der Ortslage Zschepplin. Aktuell wird die Fläche als Weidefläche zur Tierhaltung genutzt. Unmittelbar nördlich des Plangebiets befindet sich ein befestigter Weg aus Betonplatten, der das Plangebiet von einem Pferdehof trennt. Im Osten grenzt das Gebiet an die Mittelstraße an sowie an Wohnbebauung des Ortsrands von Zschepplin, im Süden und Westen grenzen landwirtschaftliche Flächen an den Geltungsbereich an. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich ein großflächiges Gewerbegebiet der Gemeinde Zschepplin.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 42 und 43 der Gemarkung Zschepplin Flur 2. Die Gesamtfläche des Plangebiets umfasst eine Fläche von ca. 1,05 ha.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

 

24.04.2023 bis einschließlich 31.05.2023

 

während der nachfolgenden Einsichtszeiten in den Räumlichkeiten des Verwaltungsverbands Eilenburg-West, Zimmer 2.16, Torgauer Straße 38, 04838 Eilenburg aus.

 

Montag           08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag         08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch         08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag     08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag            08:00 bis 12:00 Uhr

 

Außerhalb der Einsichtszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die o.g., auszulegenden Unterlagen sind während der Beteiligungsfrist im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:

 

https://www.eilenburg-west.de/seite/177135/bekanntmachungen.html
und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an oder erfolgen.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

 

Fläche

  • Änderung der Flächennutzung im Plangebiet
  • Auswirkungen des Vorhabens durch Überbauung und Versiegelung

Boden

  • Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung

Wasser

  • Zustand des Grundwassers
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung und den Abfluss von Niederschlagswasser

Klima/Luft

  • Klimatische Bedingungen im Plangebiet
  • Auswirkungen auf die Luftqualität durch Fahrzeugverkehr

Biotope und Flora

  • Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen
  • Auswirkungen während der Bauzeit baubedingt und anlagebedingt bei der Plandurchführung
  • Beschreibung der festgesetzten Begrünungs- und Pflanzmaßnahmen

Fauna und biologische Vielfalt

  • Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten auf Grundlage durchgeführter Kartierungen sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Arten aus den Artgruppen Reptilien und Vögel
  • Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigung vorkommender Tierarten durch Überbauung und Versiegelung sowie den Entzug von Lebensraum
  • Beschreibung von Artenschutzmaßnahmen und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung des Eintritts artenschutzrechtlicher Verbote

Landschaftsbild

  • Beschreibung des vorhandenen Landschaftsbilds und der Vorbelastung durch anthropogene Nutzungen
  • Keine erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

  • Beschreibung der vorhandenen und angrenzenden Nutzungen
  • Beschreibung der Geräuschsituation
  • Schallprognose: Darstellung und Ermittlung der Auswirkungen, die von den Gewerbenutzungen ausgehen
  • Beschreibung von Maßnahmen zum Schutz der umliegenden schutzbedürftigen Bebauung (Festsetzung von Emissionskontingenten) und von Vermeidungsmaßnahmen während der Bauzeit

Kultur- und Sachgüter

  • Denkmale sind vom Vorhaben nicht betroffen

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

  • Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum sind nicht betroffen

Sonstige Angaben

  • Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
  • Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung
  • Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Sachsen
  • Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
  • Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen
 

 

Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Verwaltungsverband Eilenburg-West auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Str. 13, 15537 Erkner, Telefon (0 33 62) 8 83 61 0, Fax (0 33 62) 8 83 61 59, E-Mail zur Verfügung.

 

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

 

Zschepplin, 13.04.2023

gez. Kunath

Bürgermeister

 

20230314_21-060_Entwurf_Begründung

20230314_21-060_Entwurf_Planzeichnung

20230331 räumliche Geltungsbereich Gewerbegebiet Zschepplin Nord

20230314_UB+AFB_21-060

Anlage1_Geotechnischer Bericht_20220223

Anlage2_Schalltechnische Untersuchung_20220222

Stellungnahme 01_LRA Nordsachsen

Stellungnahme 08_LfULG